AJ Dillon verlängert bei den Packers – die Besonderheiten der Vertragsverlängerung in Green Bay

Die Packers haben Runningback AJ Dillon einen neuen Einjahresvertrag gegeben, berichtet NFL-Insider Tom Pelissero. Dabei macht Green Bay laut Ian Rapoport von einer Sonderregel gebrauch, um Cap Space zu sparen. Wie sieht sie aus?

AJ Dillon bleibt ein Packer, der andere „AJ“, Aaron Jones, muss gehen. Damit hätte wohl vor noch einer Woche kaum ein Anhänger der Green Bay Packers gerechnet. Doch während die Verhandlungen zu einem möglichen Gehaltsverzicht von Jones mit den Packers scheiterten, verzichtete Dillon auf mögliche bessere Gehälter – und durch eine Sonderklausel im Tarifvertrag der Spieler (CBA – Collective Bargaining Agreement) sparen Brian Gutekunst und Russ Ball noch zusätzlich Cap Space ein.

AJ Dillon bekommt einen „Four-Year Player Qualifying Contract“

Die Sonderregel ist in Artikel 27 des CBA-Deals versteckt und lautet „Four-Year Player Qualifying Contract“, zu Deutsch: Ein besonderer Vertrag für Spieler, die vier oder mehr Jahre am Stück bei einem Team waren, um sich noch eine weitere Saison zu beweisen. Geschaffen wurde diese Sonderregel mit dem „neuesten“ CBA-Deal im Jahr 2020.

Das beschreibt schon die Voraussetzung, damit diese Sonderregel greift: Ein Spieler muss vier Jahre am Stück dauerhaft im Spielerkader einer Franchise gewesen sein, ohne gecuttet zu werden. Das Practice Squad zählt nicht dazu, da Spieler hierfür zumindest einen Tag entlassen worden sein müssen. Zudem muss bei der Vertragsunterschrift an die NFL gemeldet werden, dass ein ebensolcher Vertrag vorliegt.

AJ Dillon, im NFL Draft 2020 von den Green Bay Packers mit Pick 62 ausgewählt, ist vier Saisons in Folge bei den Packers gewesen, wurde nie gecuttet und war an allen Regular und Post Season Spielen einsatzberechtigt. Damit kommt er für diese Regelung infrage – und die Packers haben sich mit Dillon auf einen Vertrag geeinigt, der unter diese Regelung fällt.

Was für eine Auswirkung hat das für AJ Dillon und die Packers?

Ein „Four-Year Player Qualifying Contract“ funktioniert wie folgt: Die Franchise – in diesem Fall die Packers – zahlen dem Spieler – in diesem Fall AJ Dillon – das für ihn vorgesehene Veteran Minimum an Gehalt. Laut CBA bedeutet das für die Saison 2024 und vier, bereits in der NFL verbrachte Jahre: 1,125 Millionen US-Dollar Gehalt. Diese Gehaltssumme wird für die Packers als Salary Cap Hit angerechnet.

Der Bonus: Obendrauf dürfen die Packers ihm noch eine gewisse Summe extra bezahlen, quasi eine Art „Treuebonus“, weil er vier Jahre im Team war und nur das Veteran Minimum verdient. Im Jahr 2024 liegt diese Summe bei 1,45 Millionen US-Dollar. Insgesamt bekommt Dillon also bis zu 2,575 Millionen US-Dollar an Gehalt – vom Salary Cap werden den Packers aber nur 1,125 Millionen US-Dollar abgezogen.

Die Kurzfassung: AJ Dillon unterschreibt einen Einjahresvertrag über 2,575 Millionen US-Dollar. Der Salary Cap der Packers sinkt dafür um 1,125 Millionen US-Dollar.

Ergänzend sei zu erwähnen, dass von diesen Sonderverträgen maximal zwei pro Saison ausgehändigt werden dürfen. Zudem müsste ein zweiter Spieler sich die entsprechende Summe „teilen“ – beide dürften kombiniert nur die maximal mögliche Summe (in 2024 1,45 Millionen US-Dollar) über ihren Minimum-Verträgen verdienen. Bei den Packers ist das aktuell jedoch nicht der Fall, weshalb davon auszugehen ist, dass Dillon die möglichen 1,45 Millionen US-Dollar komplett erhält.

AJ Dillon verzichtet trotzdem auf viel Geld

Doch trotz dieser Sonderregel darf festgehalten werden, dass Dillon gerne bei den Packers bleiben möchte und daher einen Gehaltsverzicht in Kauf nimmt. Zwar wissen wir nicht, wo genau mögliche Free-Agency-Angebote anderer Teams für Dillon lagen. Doch das Cap-Portal Spotrac berechnet einen Marktwert für AJ Dillon von 3,59 Millionen US-Dollar Jahresgehalt. Da diese Berechnung auf alten Verträgen beruht, die Gehaltsobergrenze für Teams in diesem Jahr aber massiv gestiegen ist und zudem durch die wohl schlechte Runningback-Klasse im Draft auch die Gehälter für Runningbacks in diesem Jahr überproportional hoch sind, hätte Dillon wohl etwa vier bis fünf Millionen erhalten können.

Obwohl Russ Ball, Executive Vice President und Director of Football Operations der Packers (kurz: der Cap-Guru), und Brian Gutekunst hier also eine Sonderregel angewandt haben, die es ihnen leichter macht, ein höheres Gehalt zu zahlen, musste auch Dillon einige Gehaltseinbußen vornehmen. Es heißt, er fühle sich sehr wohl in der Stadt und bei den Packers, zudem wolle er mit seiner Frau und seinem im Mai ein Jahr alt werdenden Sohn gerne in Green Bay bleiben.

„Quadzilla“ ist back – was bedeutet das für die Packers?

Die Green Bay Packers haben damit jedoch längst nicht alle Probleme gelöst. Neben dem neu unter Vertrag genommenen Josh Jacobs, der wohl die Nummer eins im Backfield wird, gibt es kaum Kaderbreite auf der Runningback-Position – und anders als Aaron Jones ist auch Jacobs eher ein kräftiger Powerback. Sprach man bei Dillon und Jones von „Thunder and Lightning“ (Donner und Blitz), ist das Duo aus Jacobs und Dillon also quasi „Thunder and Thunder“.

Neben den beiden Kraftpaketen gibt es nur noch einige Spieler, die in der Vergangenheit eher unbedeutende Rollen spielten. Emanuel Wilson hat seinen Exclusive-Rights-Tender-Vertrag unterschrieben, bleibt also ebenfalls günstig für ein Jahr, kam in der abgelaufenen Saison jedoch gerade einmal auf 14 Laufversuche bei 38 Offensive Snaps, dazu spielte er zwei Snaps in den Special Teams. Andere Kaderoptionen haben noch weniger Packers-Erfahrung vorzuweisen.

Es ist also klar davon auszugehen, dass die Green Bay Packers sich im Draft weiterhin nach einem Runningback umsehen – und bestenfalls einem, der eher in die beweglichere Kategorie gehört und auch als Passfänger stark ist. An den Needs der Packers ändert es also wenig. Der Zwang, unbedingt einen guten Backup für Jacobs zu verpflichten, ist durch die Verlängerung mit Dillon jedoch erst einmal behoben.

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